Für die Lagerung von Waren in unseren Lagerräumen (Lagervertrag) gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017).
Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 24 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) bei verfügten Lagerungen vom Gesetz ab, indem sie die Haftung des Spediteurs bzw. Lagerhalters bei einem Güterschaden während der verfügten/disponierten Lagerung auf 8,33 SZR für jedes Kilogramm der Ladung begrenzt.
Bei Inventurdifferenzen, ist die Haftung des Spediteurs je Auftraggeber auf 70.000 Euro pro Jahr begrenzt.
Die Höchsthaftungssumme je Schadensfall beträgt 35.000 Euro. Die Haftung des Lagerhalters ist je Schadensereignis auf 2,5 Millionen Euro begrenzt. Vor der Einlagerung kann eine höhere Haftung (Höherversicherung) vereinbart werden, diese Kosten dürfen dem Einlagerer in Rechnung gestellt werden.
Die vollständigen ADSp 2017 können Sie über den nachfolgenden Link einsehen oder herunterladen.