AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Beförderung von Waren und die dazugehörigen und zuvor schriftlich vereinbarten Dienstleistungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die jeweils gültige Fassung können Sie über diesen Link einsehen oder herunterladen.


I. Allgemeines

Die H & M Kuriere GmbH übernimmt die Beförderung und eventuell die dazugehörigen und vorher schriftlich vereinbarten Dienstleistungen oder vermittelt diese an die der H & M Kuriere GmbH angeschlossenen Unternehmer (im Folgenden Kurier genannt). Die Transporte unterliegen, soweit im Nachfolgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, unseren Haftungsbedingungen. Gehaftet wird innerdeutsch nach den Bestimmungen des HGB, sonst nach CMR.

II. Leistungen und Preise

a.) Es werden alle Sendungen transportiert, die sich für die Beförderung im Sinne des Güterkraftgesetzes (GÜKG) eignen. Ausgeschlossen sind Beförderungen von Sendungen, die eine Gefahr für Personen oder anderer Güter (Schusswaffen, Explosivgüter, radioaktives Material o.ä.) darstellen können, oder Sendungen die dem Postmonopol (§ 2 Postgesetz) unterliegen. Edelmetalle gemünzt oder ungemünzt, Bargeld und Devisen, Schmuck und andere wertvolle Güter werden auf Risiko des Auftraggebers transportiert. Auf Wunsch kann der Auftraggeber dies gesondert versichert bekommen, wobei ein zusätzliches Entgelt zum Transportpreis hinzukommt. Wünscht dies der Auftraggeber, muss er die Sendung vorher schriftlich per Telefax anmelden. Weitere Ausschlüsse nach unseren Haftungsbedingungen bleiben unberührt.

b.) Die H & M Kuriere GmbH beauftragt die ihr angeschlossenen Kuriere mit der Durchführung des Transportes. Die H & M Kuriere GmbH ist insoweit lediglich als Vermittler des Transportauftrages zwischen dem Auftraggeber und dem Kurier tätig, sofern sie nicht selber eintritt.

c.) Der Auftraggeber hat für eine transportgerechte Verpackung Sorge zu tragen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackungen entstanden sind, haftet ausschließlich der Auftraggeber.

d.) Ist der Empfänger der Sendung nicht zu erreichen, ist der Kurier berechtigt, die Sendung einem vertrauenswürdigen Dritten zur Weiterleitung an den Empfänger auszuhändigen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine personenbezogene Auslieferung verlangt hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber die zusätzlich entstehenden Frachtkosten zzgl. den hierfür getriebenen Aufwand für den Rücktransport zu tragen. Verweigert der Empfänger die Annahme der Sendung, wird der Auftraggeber umgehend darüber informiert. Er kann entweder den Empfänger zur Annahme veranlassen oder den kostenpflichtigen Rücktransport vorschreiben. Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden, erfolgt der kostenpflichtige Rücktransport, der vom Auftraggeber bezahlt werden muss. Wenn die Adresse des Empfängers falsch ist und die richtige Adresse nicht zu ermitteln ist und der Auftraggeber nicht zu erreichen ist, gehen die Kosten – einschließlich des Rücktransportes – zu Lasten des Auftraggebers.

e.) Ein Auslieferungsnachweis erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

f.) Den Beförderungsweg bestimmt H & M Kuriere GmbH oder der beauftragte Kurier. In Abhängigkeit der Verkehrsdichte und der Uhrzeit wird nicht immer die entfernungsmäßig kürzeste Strecke ausgesucht, sondern es wird die erfahrungsgemäß schnellste Verbindung gewählt.

g.) Das Beförderungsentgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste der H & M Kuriere GmbH oder vereinbarter Festpreise. Das zu zahlende Entgelt wird spätestens mit der Ablieferung beim Empfänger fällig und ist direkt an den Kurier zu leisten. Bei Transporten mit Kreditscheinen (Fahrauftragsformular), erfolgt die Abrechnung über die H & M Kuriere GmbH. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung ein, sofern er nicht nach dem Gesetz schon vorher eingetreten ist.

h.) Die Mitteilung des Auftraggebers, der Auftrag sei für Rechnung eines Dritten auszuführen, berührt die Verpflichtung (Zahlungsverpflichtung liegt ausschließlich beim Auftraggeber) des Auftraggebers gegenüber der H & M Kuriere GmbH nicht. i.) Ein Packmitteltausch gilt erst dann als vereinbart, wenn er schriftlich (z. B. auf dem Auftragsfax) vereinbart wurde. Der Anspruchsteller muss seine Packmittelforderung binnen zwei Monaten anmelden. Danach erfolgt ein Ausgleich durch H & M Kuriere GmbH.

III. Haftung für Schäden

a.) Für Verlust, Teilverlust oder Beschädigung von Sendungen in der Zeit zwischen der Übernahme zur Beförderung und der Ablieferung haftet die H & M Kuriere GmbH oder der ihr angeschlossener Kurier bei Direktfahrten nach den Bestimmungen des HGB oder CMR für Güterschäden mit max. 110.000, — € pro Sendung und für andere als Güterschäden nach gesetzlicher Maßgabe je Auftrag und Fahrzeug begrenzt.

b.) In Abweichung von § 431 HGB ist die H & M Kuriere GmbH berechtigt, eine Haftung von 40 Sonderziehungsrechten je kg Rohgewicht zu vereinbaren.

c.) Für verspätete Auslieferungen und daraus resultierenden Folgeschäden o.ä. auf Grund verkehrstechnischer Probleme (Stau, Sperrungen, Fahrverbote etc.) übernimmt die H & M Kuriere GmbH und deren angeschlossene Kuriere keinerlei Haftung.

d.) Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchen Rechtsgründen, werden ausgeschlossen.

e.) Ein als Schadensersatzanspruch geltend gemachter Betrag darf nicht von dem geschuldeten Beförderungsentgelten in Abzug gebracht werden.

f.) Reklamationen oder Schadensmeldungen müssen sofort, spätestens am Folgetag in mündlicher und schriftlicher Form bei der H & M Kuriere GmbH eingereicht werden.

IV. Verjährung

Sämtliche Ansprüche gegen die H & M Kuriere GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach der jeweils zum Tragen kommenden Bestimmung (HGB / CMR). In der Regel nach einem Jahr.

V. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Mannheim. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

H & M Kuriere GmbH, Mannheim
Version 1.1.2005